Anhang 1
Der Mensch als Wesen beider Welten

Kant teilt die Welt in zwei Teile ein: In den von uns erfahrbare, welchen wir
in Raum und Zeit wahrnehmen können und den nicht erfahrbaren Rest, die
intelligible Welt. Die erfahrbare Welt ist der Gegenstand von Naturwissenschaftlichen
Untersuchungen. Alles intelligible kann nicht naturwissenschaftlich begründet
werden.
Trotzdem können wir Aussagen (wenn auch nicht viele) machen über
die intelligible Welt. Dies Aussagen sind freilich nicht beweisbar geschweige
denn wahrnehmbar, doch drängt ihre Logik und ihre Widerspruchsfreiheit
sich dermassen auf, dass sie Kant als Tatsachen anerkennt. Wir müssen beinahe
davon ausgehen.
Der Mensch kann sich selber als vernünftiges Wesen betrachten, das heisst
ein Teil der intelligiblen Welt. Tut er dies nicht - was ihm natürlich
niemand befehlen kann - so würde ihn nichts vom triebgesteuerten Tier unterscheiden.
Der Mensch nimmt so eine Mittelposition zwischen einem rein intelligiblen Wesen
(Gott) und den reinen Naturwesen (Tiere) ein.
Der für die "Kritik der praktischen Vernunft" wichtigere Punkt
ist die Freiheit. Diese setzt voraus, das der Mensch sich auch ausserhalb der
Natur denken kann. Der Mensch muss sich eingestehen, dass er jede Handlung auch
unterlassen könnte und er somit frei ist. Kant erkannte, dass diese nicht
erfahrbare Freiheit als Gegenstand der intelligiblen Welt, eine grosse Rolle
in unserem Leben spielt. Wir können sie nur denken, aber jedermann akzeptiert
sie als eine mögliche Eigenschaft seiner selbst.
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Florian Fisch
(ff) April 2001, auf www.yetnet.ch/dergutemensch
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